Coronaverordnung in der Alarmstufe!
Seit dem 04. Dezember 2021 gilt die 2G +-Regelung für unseren Betrieb.
Denken Sie bitte vor einem Aufenthalt in unserem Restaurant daran,
dass Sie entweder Geimpft oder Genesen sein und dies nachweisen müssen damit wir Sie bewirten dürfen.
Desgleichen müssen wir ihren Personalausweis kontrollieren. Und es gilt auch nur noch ein digitaler Impfnachweis– QR- Code oder Luca App. o.ä–. Es kommt auch noch dazu, daß nur mit einem tagesaktuellen, offiziellen Schnelltest Zutritt gewährt werden kannn. Natürlich gilt auch weiterhin die Maskenpflicht.
FÜR GEBOOSTERTE PERSONEN ENTFÄLLT DIE TESTPFLICHT
Alle weiteren Beschränkungen und Vorgaben können Sie jederzeit beim Land Baden-Württemberg nachlesen.
zurück zur Startseite